Dienstleistungen besser erfassen(fi) Um den Dienstleistungssektor statistisch besser zu erfassen, hat der Bundestag am 10. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4049) angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/4459), die gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. abgegeben worden war. Vorgesehen ist, Daten bei Unternehmen und Einrichtungen zu erheben, die überwiegend unternehmensorientierte Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wurde mit dem Ziel geändert, dem Interesse der Monopolkommission an summarischen Maßzahlen der Konzentration auch bei unternehmensnahen Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Geändert wurde darüber hinaus das Handwerksstatistikgesetz mit dem Ziel, auf die Zählung von Unternehmen und Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes zu verzichten. Der Bundestag nahm eine Entschließung an, wonach die Monopolkommission und das Statistische Bundesamt dem Bundestag über ihre Erfahrungen mit der Änderung des GWB zugunsten der Monopolkommission berichten sollen. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der CDU/CSU ( 14/4552), die Grenze für die Auskunftspflicht von Unternehmen bei einem Jahresumsatz von 300.000 Euro statt 250.000 Euro anzusetzen und auf die Zählung handwerksähnlicher Gewerbe nicht zu verzichten. |