Beratung der Reform der Juristenausbildung stockt
(re) Der Bundestag hat am 24. Janu ar einen Bericht des Rechtsausschusses ( 14/8038) zu einem Gesetzentwurf der FDP zur Reform der Juristenausbildung ( 14/2666) beraten. Die FDP hatte den Bericht beantragt, weil der Rechtsausschuss die Beratung des am 30. Juni 2000 an ihn überwiesenen Entwurfs noch nicht abgeschlossen hat.
Die Initiative der Liberalen sieht vor, eine Juristenausbildung zu schaffen, die praxistauglich ist und nicht nur den Richterberuf im Visier hat, sondern sich an den heutigen Betätigungsfeldern in Industrie, Handel und traditionellen Dienstleistungen ausrichtet. Die Juristenausbildung müsse die Konkurrenzfähigkeit der Absolventen gewährleisten und den Qualitätsanforderungen des Juristenbedarfs gerecht werden. Der Rechtsausschuss hatte zuletzt am 16. Mai 2001 Experten in einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf befragt. Am 17. Januar 2001 hatte die SPD im Ausschuss erklärt, es sollte ein fraktionsübergreifender Konsens über die Juristenausbildung erzielt werden.
Der Bundestag hat gleichzeitig den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Reform der Juristenausbildung ( 14/7176, siehe Blickpunkt Bundestag 10/2001, Seite 29) und einen Entwurf des Bundesrates zur Änderung des deutschen Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung ( 14/7463, siehe Blickpunkt Bundestag 11/2001, Seite 49) an den Rechtsausschuss überwiesen.