Aktienoptionen nicht zusätzlich fördern
(fi) Der Finanzausschuss hat am 23. Januar einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5318) abgelehnt, der zum Ziel hatte, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter zu verbessern. Neben der Union stimmte lediglich die FDP für die Initiative. Die Antragsteller hatten darauf verwiesen, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern Aktienoptionen gewähren. Dabei erhielten die Mitarbeiter das Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Zahl von Aktien der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, zu kaufen. Es sei nicht sachgerecht, so die Union, dass bei Ausübung der Option der Arbeitnehmer in der Regel die Differenz zwischen dem vereinbarten Basispreis und dem Börsenkurs versteuern müsse. Aktienoptionen seien mit normalem Arbeitslohn nicht vergleichbar, hatte die Fraktion betont.