CHRISTA RANDZIO-PLATH IM FINANZAUSSCHUSS
EU will Rechtsakte auf dem Gebiet des Wertpapierrechts beschleunigen
(fi) Die Europäische Union will die Rechtsetzung auf dem Gebiet des Wertpapierrechts beschleunigen, um raschen Entwicklungen auf den Finanzmärkten besser gerecht werden zu können. Dazu wird derzeit die Einführung eines so genannten Komitologieverfahrens beraten, wie die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Christa Randzio-Plath (SPD), am 24. Januar im Finanzausschuss erläuterte.
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Zu Gast im Finanzausschuss: Christa Randzio-Plath (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (Zweite von rechts). Ganz links die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen), daneben Heinz Seiffert (CDU/CSU), rechts Jörg-Otto Spiller (SPD).
Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) hatte einen "Rat der Weisen" unter Vorsitz des Franzosen Alexandre Lamfalussy eingerichtet, der einen Bericht über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte vorgelegt hat. Darin wird die Rechtsetzung in der EU auf diesem Sektor als zu langsam beschrieben. Um sie zu beschleunigen, wurde die Einführung eines Komitologieverfahrens empfohlen. Danach sollen Richtlinien künftig nur noch die Rahmenregulierung enthalten, während Umsetzungsregelungen unter Mitwirkung eines zu gründenden Wertpapierausschusses beschlossen werden.
"Komitologieverfahren"
Beim Komitologieverfahren entscheiden das Europäische Parlament und der Rat über die grundsätzlichen Bestimmungen in den Rechtsakten und übertragen der Kommission die Regelung der technischen Durchführung. Wie die Regierung berichtete, sind zwei Ausschüsse, der Wertpapierausschuss und der Ausschuss der EU-Wertpapierregulierungsbehörden, bereits gegründet worden.
Der Lamfalussy-Bericht hatte vorgeschlagen, dass die Kommission nach Konsultation des Wertpapierregulierungsausschusses dem Wertpapierausschuss die Umsetzung der in Richtlinien oder Verordnungen beschlossenen Grundsätze vorschlägt. Lehnt der Ausschuss ihn mit qualifizierter Mehrheit ab oder gibt er keine Stellungnahme ab, entscheidet der Rat. Gibt es im Rat keine qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag der Kommission, kann diese den Rechtsakt erlassen. Das Europaparlament kann eine Entschließung verabschieden, falls der Ausschuss seine Befugnisse überschritten hat. Die Bundesregierung unterstützt nach eigenem Bekunden die zügige Einführung des Komitologieverfahrens in diesem Bereich.
Christa Randzio-Plath erklärte, ihr Ausschuss habe es begrüßt, dass die EU sich daranmache, die fragmentierte Gesetzgebung im Bereich der Finanzdienstleistungen zu überwinden. Das Komitologieverfahren sei auch im Europaparlament auf große Sympathien gestoßen, da zu fragen sei, ob ein Parlament jede technische Regelung entscheiden müsse. Das Parlament sei grundsätzlich aufgeschlossen, fordere jedoch eine Rechtsgrundlage, weil Artikel 202 des EG-Vertrages nicht ausreiche. Von dem Verfahren betroffen wären nach den Worten Randzio-Plaths 42 Richtlinien und Verordnungen, die nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs beschleunigt werden sollten. Sie räumte ein, dass es große Probleme unter den Mitgliedstaaten gebe, eine einheitliche Linie zu finden. Die genannten Ausschüsse dürften aber nichts beschließen, was nicht durch eine Ermächtigung gedeckt sei. Das Mandat der EU-Kommission, nach diesem Verfahren vorzugehen, sollte auf vier Jahre begrenzt werden.
Die CDU/CSU hielt einen integrierten Finanzmarkt in der EU für notwendig. Börsenzulassungen bedürften einer EU-weiten Regelung. Entscheidend sei, dass nach diesem Verfahren die Dinge national nicht mehr beeinflusst werden könnten. Die SPD gab zu bedenken, die "gute Absicht", 42 Rechtsakte zu beschleunigen, könnte sich auch so auswirken, dass es in Europa einen Wertpapiermarkt mit Handel "bald nicht mehr gibt".