BUNDESTAG NOCH NICHT ZUFRIEDEN
Defizite beim "Girokonto für jedermann"
(fi) Der Bundestag hat am 30. Januar festgestellt, dass es eine Aufgabe aller Kreditinstitute ist, die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ohne Diskriminierung zu ermöglichen. Er übernahm dabei eine Entschließung, die der Finanzausschuss zum Bericht der Bundesregierung "Girokonto für jedermann" ( 14/3611) mit der Koalitionsmehrheit angenommen hatte ( 14/5216).
Der Regierungsbericht weise aus, heißt es in der Entschließung weiter, dass die Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses des deutschen Bankgewerbes, jeder Bürgerin und jedem Bürger auf deren Wunsch hin ein Girokonto zu führen, wenn dies nicht unzumutbar ist, noch nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt haben. Genannt werden in dem Bericht 90.000 Leistungsfälle in dem Bereich von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie 70.000 in dem Bereich des Kindergeldes, eine stattliche Zahl von Leistungsfällen bei den Sozialämtern, die von der Arbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung der Verbände" als problematisch herausgestellten Fälle sowie Fälle von Mehrfachpfändungen.
Der Bundestag hält die Einrichtung von Beschwerdestellen für sinnvoll, um das Ziel eines "Girokontos für jedermann" umfassender zu erreichen. Im Ausschuss hatte die CDU/CSU ihre Ablehnung der Entschließung damit begründet, dass es für den Bund keinen Handlungsbedarf gebe. Der Anstieg der Zahl der "Girokonten für jedermann" um fast 350 Prozent zeige, dass die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft greife. Dagegen hatte die PDS beklagt, noch immer würden Tausende vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen.
Einen Entschließungsantrag der Fraktion ( 14/8093) zu dem Bericht lehnte der Bundestag ab. Darin hatte sie gefordert, das Recht auf ein Privatgirokonto gesetzlich zu verankern.