Revision beim Weltpostverein
(wi) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 15. September 1999 ( 14/7977) vorgelegt, den der Bundestag am 31. Januar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Wie es darin heißt, ist beim 22. Weltpostkongress in Peking im September 1999 die Satzung des Weltpostvereins durch ein "sechstes Zusatzprotokoll" geändert worden. Außerdem seien die Verträge des Weltpostvereins revidiert und Haushaltsobergrenzen bis 2004 festgelegt worden.
Unterzeichnet wurde den Angaben zufolge auch ein Weltpostvertrag, in dem sich die Mitgliedsländer verpflichten, allen Kunden Zugang zu einem Postuniversaldienst zu ermöglichen, der aus einem guten Basisangebot an Postdiensten besteht, die an jedem Punkt ihres Gebietes zu erschwinglichen Preisen jederzeit bereitgestellt werden.