POPS-ÜBEREINKOMMEN
Vertragsstaaten entscheiden über die Aufnahme weiterer Stoffe
(um) An den Umweltausschuss überwiesen hat der Bundestag am 24. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stockholmer Übereinkommen (POPs-Übereinkommen) vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) ( 14/7757) und einen Antrag des Bundesrates auf Erweiterung der Schadstoffliste ( 14/8014).
Mit ihrem Entwurf will die Regierung die grenzüberschreitende Luftverunreinigung durch persistente organische Schadstoffe nach dem POPs-Protokoll gesetzlich regeln. Ziel des Stockholmer Übereinkommens ist es, umwelt- und gesundheitsgefährdende chemische Substanzen in Produktion und Verwendung weltweit zu verbieten oder stark einzuschränken.
Der Bundesrat hatte dem Vorhaben zugestimmt, in einem danach vorgelegten Antrag aber eine Ausweitung der POPs-Liste gefordert. Danach sollen Lindan, Chlordecon (Kepon), Hexabrombiphenyl, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) in das Übereinkommen sowie kurzkettige Chlorparaffine, polybromierte Diphenylether und Pentachlorphenol (PCP) in das Übereinkommen sowie in den Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen werden. In der Stellungnahme der Bundesrates wird dazu dargelegt, die aufgeführten Stoffe seien von ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit her ähnlich kritisch zu bewerten wie die bereits in den internationalen Verträgen enthaltenen und sollten deshalb Beschränkungen oder Verboten unterliegen.
Die Regierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie wolle die Aufforderung der Länderkammer in den weiteren Verhandlungen berücksichtigen. Allerdings obliege die Entscheidung über die Aufnahme weiterer Stoffe einer Entscheidung der Vertragsstaaten.