Luftverkehrsrechte mit Kap Verde regeln
(vb) Mit einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/7976) zum Luftverkehrsabkommen vom 19. Juni 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kap Verde soll der jetzige vertragslose Zustand mit nicht gesicherten Verkehrsrechten beendet werden. Danach gewähren sich die beiden Länder künftig gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nicht gewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Gepäck, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr.
Ein weiterer Gesetzentwurf ( 14/7978) sieht vor, das Luftverkehrsabkommen vom 18. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik und dem Staat Bahrain um eine Bestimmung zu ergänzen, welche die Einhaltung der Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Fluggästen und Fracht zum Bestandteil der Luftverkehrsbeziehungen zwischen beiden Staaten macht.