PETITIONSAUSSCHUSS SETZT SICH FÜR DIALOG EIN
Möglichkeiten für Lärmschutz an Bundesautobahnen prüfen
(pt) Um Lärmschutz an Bundesautobahnen ging es bei einer Anhörung des Petitionsausschusses am 23. Januar. Grundlage war die Eingabe einer Bürgerinitiative, die der Ausschuss vor einem halben Jahr dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" überwiesen hatte.
In der Petition setzt sich die Initiative für aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 2 im Bereich Bielefeld-Sennestadt ein. Die Petenten verweisen auf das gestiegene Verkehrsaufkommen sowie auf benachbarte Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, in denen ebenfalls aktive Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht worden seien.
Die Vertreterin des BMVBW wies darauf hin, dass der von den Petenten angesprochene Autobahnabschnitt der A 2 nur auf der Grundlage der Lärmsanierung beurteilt werden könne; Lärmschutz auf der Grundlage der Lärmvorsorge komme nicht in Betracht.
Ein auf der Grundlage der so genannten Härtefallregelung 1984 erstellter Lärmentwurf habe für diesen Bereich festgestellt, dass die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen in keinem Verhältnis zum Schutzzweck stehen.
Eine Neubewertung auf Grund der 1990 gesenkten Vorsorgegrenzwerte sei nicht möglich, da die Härtefallregelung aufgehoben worden sei. Weiter wies sie auf die fehlende Rechtsgrundlage hin. Um die Situation zu ändern, müsste ein neues Gesetz erlassen werden, das mit hohen Kosten verbunden wäre.
Nach Auffassung der Abgeordneten ist den Betroffenen nur schwer zu vermitteln, dass bei ihnen kein Lärmschutz vorgenommen werden könne, während dies an anderen Teilabschnitten möglich gewesen sei. Deshalb regten sie an, nochmals den Dialog mit den Betroffenen zu suchen.