Eingabe eines Iraners für ein Bleiberecht positiv beschieden
(pt) Positiv abgeschlossen werden konnte am 30. Januar im Petitionsausschuss eine Eingabe zum Asylbegehren eines Iraners. Dieser hatte im Mai 1998 die Anerkennung als Asylberechtigter in der Bundesrepublik Deutschland beantragt.
Den Antrag und die Petition an den Deutschen Bundestag begründete er mit der Furcht vor unmenschlicher Bestrafung und einer erheblichen Gefahr für Leib, Leben und Freiheit bei seiner Rückkehr in den Iran. Ein ehemaliger Freund habe ihn bei den iranischen Behörden wegen Ehebruchs mit dessen Ehefrau angezeigt und Anträge auf Steinigung gestellt.
Ein im Iran verhängtes Urteil soll auf 74 Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung lauten, so der Petent. Zudem erklärte er, dass er in der Zwischenzeit zum christlichen Glauben übergetreten sei und sich habe taufen lassen. Dies werde dort mit der Todesstrafe geahndet.
Während bisher sein Antrag in allen Instanzen abgelehnt worden war und das Bundesministerium des Inneren (BMI) auf Anfrage des Petitionsausschusses die Korrektheit des Verfahrens bestätigt hatte, teilte die Vertreterin des Ministeriums den Ausschussmitgliedern mit, dass der Petent am 28. Januar das Bleiberecht (Kleines Asyl) erhalten habe.
Die Staatssekretärin fügte hinzu, dass nicht allein der Übertritt zum Christentum ausgereicht habe, das Bleiberecht zu erhalten, sondern das "Bündel aller Gründe".