AUSSCHUSS FÜR MENSCHENRECHTE UND HUMANITÄRE HILFE
Harry Wu kritisiert massive Verletzung von Menschenrechten in China
(mr) Schwere Vorwürfe gegen die chinesische Praxis, Menschen in Arbeitslagern auszubeuten, hat der chinesische Menschenrechtsverteidiger Harry Wu am 20. Februar vor dem Menschenrechtsausschuss des Bundestages erhoben. Dabei prangerte er die Umerziehung von Regimegegnern in so genannten Laogai-Arbeitslagern an, in welchen er selbst 19 Jahre seines Lebens zubrachte.
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Der chinesische Menschenrechtler Harry Wu (links) stellte sich den Fragen des Menschenrechtsausschusses; rechts die Vorsitzende Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen).
Ihre genaue Anzahl konnte Wu nicht angeben, wahrscheinlich seien es aber über 1.000. Dadurch stünden der chinesischen Regierung Millionen kostenloser "Arbeiter" zur Verfügung; die Arbeitslager stellten damit einen eigenen Produktionszweig der chinesischen Wirtschaft dar. Die dort hergestellten Waren würden in alle Welt exportiert. Auch hielt er dem chinesischen Regime vor, diese Gefangenen als Druckmittel einzusetzen. Immer wieder würden einzelne Personen entlassen, um so chinesische Anliegen in anderen Ländern durchzusetzen. Mit etwa 4.000 Hinrichtungen pro Jahr fänden zudem 80 Prozent aller weltweiten Hinrichtungen in China statt, betonte Harry Wu. Als weitere Menschenrechtsverletzung rügte er den Handel mit Organen von Hingerichteten.
China am Scheideweg
Wu wurde eigenen Angaben zufolge 1957 als "konterrevolutionärer Rechter" ohne Verhandlung zu lebenslanger Haft "verurteilt". Nach seiner Freilassung und Ausreise in die USA begann er sich aktiv für Menschenrechte in seinem Ursprungsland einzusetzen. Zur Zeit befinde sich der chinesische Staat an einem Scheideweg, unterstrich Wu, was auch an der an Bedeutung gewinnenden Falun-Gong-Bewegung sichtbar werde. Er forderte Deutschland wie auch andere Staaten dazu auf, konsequent für Menschenrechte einzutreten. Auch die im Jahr 2008 in Peking stattfindenden olympischen Spiele böten dafür eine gute Gelegenheit.
Im Weiteren informierte sich der Menschenrechtsausschuss über die Möglichkeit, politische Mandatsträger anderer Länder zu unterstützen, die wegen ihres menschenrechtlichen Engagements an der Ausübung ihres Amtes gehindert, verfolgt oder sogar mit dem Tod bedroht werden.
Der Europarat habe 1999 dafür das Amt eines Kommissars für Menschenrechte eingerichtet, sagte der deutsche Delegationsleiter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Wolfgang Behrendt (SPD).
Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 besteht die Möglichkeit einer Staaten- oder einer Individualbeschwerde, wenn ein Land gegen die Menschenrechte verstößt. Diese konkreten Instrumentarien seien in ihrer Wirkung jedoch oft begrenzt, so Behrendt. Ein wichtiges Sanktionsmittel liege in der Androhung, bestimmte Länder aus dem Europarat auszuschließen.
Für die Interparlamentarische Union (IPU) wusste die deutsche IPU-Delegationsleiterin Rita Süssmuth (CDU/CSU) von einem Ausschuss für Menschenrechte zu berichten, vor dem Beschwerden vorzubringen seien. Ihre Beschlüsse hätten keine rechtskräftige Wirkung. Durch entsprechende Resolutionen könnten die Mitgliedstaaten lediglich aufgefordert werden, diese in geltendes Recht umzuwandeln.
Gert Weisskirchen (SPD) erklärte als stellvertretender deutscher Delegationsleiter für die Parlamentarische Versammlung der OSZE, dass die Organisation zwar Deklarationen abgeben könne, diese jedoch ebenso wenig bindende Wirkung hätten. Andere Instrumente auf Regierungsebene seien immer an das Konsensprinzip gebunden.
Ulrike Peiffer von der Nichtregierungsorganisation "amnesty international" regte an, so genannte "Peer Support-Patenschaften" zwischen deutschen und verfolgten ausländischen Parlamentariern zu schließen, um durch ständigen persönlichen Kontakt die Verfolgten besser zu schützen.