ANTRAG DER KOALITIONSFRAKTIONEN ANGENOMMEN
Individual- und Gruppenbeschwerden im internationalen Bereich ermöglichen
(mr) Gegen die Stimmen der Union und bei Enthaltung von FDP und PDS haben die Koalitionsfraktionen im Fachausschuss am 27. Februar einen Antrag zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Völkerrecht und im internationalen Bereich ( 14/7483) befürwortet.
Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte um ein Zusatzprotokoll ergänzt wird, welches die Möglichkeit von Individual- und Gruppenbeschwerden eröffnet.
Die nächste Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf biete dazu Gelegenheit. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erläutern, über den Entwurf eines solchen Zusatzprotokolls hätten sich die Staaten bislang nicht verständigen können. Eine Einigung im positiven Sinne sei aber wichtig, da damit die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt und diese mit den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt würden. Zudem gäbe es mehr Rechtssicherheit für den Einzelnen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen plädieren in ihrer Initiative zudem dafür, die Regierung solle Nichtregierungsorganisationen frühzeitig und regelmäßig in die Vorbereitung ihres nächsten Staatenberichtes für den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einbeziehen. Der genannte Ausschuss müsse zudem angemessen ausgestattet werden, um seinen Aufgaben gerecht werden zu können.