IM PARLAMENT VERABSCHIEDET
Deutsche Bundesbank erhält eine neue Leitungsstruktur
(fi) Der Bundestag hat am 1. März eine neue Leitungs- und Entscheidungsstruktur für die Deutsche Bundesbank beschlossen. Einen Entwurf der Bundesregierung für ein siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ( 14/6879) nahm er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen das Votum von CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung an. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/8390) vom 27. Februar.
Die Bundesbank erhält künftig – geplant ist ab 1. Mai – einen Vorstand, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern besteht. Der Ausschuss hatte die Zahl der weiteren Vorstandsmitglieder aufgestockt; der Regierungsentwurf hatte neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten nur vier weitere Vorstandsmitglieder vorgesehen.
Der Vorstand übernimmt die Aufgaben, die bislang von dem Zentralbankrat, dem Direktorium und den Vorständen der Landeszentralbanken wahrgenommen wurden. Beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern hat die Bundesregierung das Vorschlagsrecht, bei den vier übrigen Vorstandsmitgliedern der Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung.
Die neun Landeszentralbanken werden zu Hauptverwaltungen der Bundesbank. Deren weisungsgebundene Leiter tragen die Bezeichnung Präsident und werden vom Vorstand bestellt. Der Bundesrat wird bei deren Bestellung nicht mehr mitwirken.
"Notwendig und überfällig"
Im Finanzausschuss nannte die SPD die Reform "notwendig und überfällig". Die Beteiligung des Bundesrates an der Bestellung der Vorstandsmitglieder werde dazu beitragen, so die SPD, die Meinungspluralität im Leitungsorgan zu erhalten. Die CDU/CSU räumte ein, dass ein einheitliches Führungsgremium erforderlich sei. Durch das Gesetz erhalte man jetzt aber eine "stromlinienförmige Ausrichtung" auf die jeweilige Bundesregierung. Die Präsidenten der Hauptabteilungen seien weisungsgebunden und würden nicht mehr ernst genommen. Man hoffe auf den Einspruch des Bundesrates, so die Union. Die PDS stimmte dem Gesetzentwurf zu, da die Bundesbank dadurch für künftige Aufgaben besser gerüstet sei.
In den Ruhestand versetzen
Die Tatsache, dass der Bundestag als Gesetzgeber die derzeit amtierenden Direktoriumsmitglieder mit Ausnahme des Bundesbankpräsidenten zum Inkrafttreten der Reform in den Ruhestand versetze, ist nach Auffassung der FDP außergewöhnlich. Sie verlangte von der Regierung eine Darstellung der maximalen Kosten, die entstünden, wenn alle drei frei werdenden Vorstandsposten neu besetzt würden und die scheidenden Direktoriumsmitglieder ihre Bezüge bis zum Vertragsende erhielten.
Die Regierung unterrichtete vertraulich Vertreter der Koalitionsfraktionen und der PDS darüber. CDU/CSU und FDP nahmen daran jedoch nicht teil. Gegenüber dem Ausschuss bezifferte die Bundesregierung die Einsparung auf Grund der neuen Stellenstruktur im Vorstand nach der bis 2008 dauernden Übergangsphase auf jährlich 1,6 Millionen E.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 14/8392). Darin trat sie für einen Vorstand ein, in dem weisungsungebundene Landeszentralbankpräsidenten angemessen vertreten sind. Schließlich plädierte die Union für die Integration der Bankenaufsicht in die Bundesbank und für ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2003.