BUNDESTAG STIMMT ZU
Neue Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor
(fi) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS und gegen das Votum von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 1. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ( 14/7033, 14/7088) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/8389) vom 27. Februar. Damit beschloss das Parlament, eine Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzurichten, in der die bisherigen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel aufgehen.
Die Bundesanstalt wird von einem Präsidenten geführt, der von einem Vizepräsidenten vertreten wird. Die Sektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel werden von einem jeweils zuständigen Ersten Direktor geleitet. Ein Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Ein Fachbeirat soll gewährleisten, dass die Finanzwissenschaft, die Wirtschaft und ihre Interessenverbände sowie die Verbraucherschutzvereinigungen umfassend beteiligt werden.
Die Kosten der Bundesanstalt müssen in vollem Umfang von den beaufsichtigten Instituten, Versicherungsunternehmen, Emittenten und Kursmaklern getragen werden. Lediglich die Kosten, die der Bundesbank aus ihrer laufenden Überwachung der Institute entstehen, werden nicht der Bundesanstalt in Rechnung gestellt und damit auch nicht auf die Institute umgelegt. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft.
"Effizientes Instrumentarium"
Koalition und Regierung wiesen im Ausschuss darauf hin, dass mit einer Umwälzung der bei der Bundesbank entstehenden Kosten der Bankenaufsicht die Gefahr einer mittelbaren Kontrolle des Bankenaufsichtsbudgets der Bundesbank durch den Verwaltungsrat der Bundesanstalt verbunden wäre. Dies sei mit dem Bundesbankgesetz nicht vereinbar.
Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen erklärt, dass mit der Allfinanzaufsicht ein effizientes Instrumentarium für den Finanzdienstleistungssektor geschaffen werde. In Großbritannien habe sie sich bereits bewährt. Die Union bezeichnete dies dagegen als "falschen Weg". Ihre ablehnende Haltung gegen die neue "Superbehörde" sei durch die Anhörung und die Erfahrungen anderer Länder gestärkt worden. Der Gesetzentwurf verbaue den Weg, der Bundesbank die Bankenaufsicht vollständig zu übertragen. Die FDP meinte ebenso, die Bankenaufsicht hätte weitaus stärker als vorgesehen bei der Bundesbank konzentriert werden müssen. Sie hätte es für sinnvoll gehalten, der Bundesbank mit der Bankenaufsicht eine zentrale Aufgabe zuzuweisen.
Über Konglomerate wachen
Der Bundestag hat darüber hinaus einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung weiterer Richtlinien (Rats-Dok. Nr. 08297/01) zur Kenntnis genommen. Der Finanzausschuss hatte zuvor einen Entschließungsantrag der CDU/CSU dazu abgelehnt, der darauf abzielte, den Richtlinienvorschlag in der EU erst zu beraten, wenn auch international Standards zur Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten festgeschrieben wurden. Mit der Union stimmte lediglich die FDP für diesen Entschließungsantrag. Im Ausschuss sagte die Regierung, sie dringe in Brüssel darauf, dass auch die Aufsicht über außereuropäische Finanzkonglomerate gestärkt wird.