Steuerbeamte besser ausbilden
(fi) Eine Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 14/8286), den der Bundestag am 28. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Vorgesehen ist, für die Laufbahn des gehobenen Dienstes die Dauer der Fachstudien um drei Monate zu verlängern, ohne dass sich die Gesamtstudienzeit ändert. An neue Anforderungen angepasst werden soll die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten. Dazu ist eine Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder geplant. Schließlich ist vorgesehen, künftig Landesvorschriften für die Teilzeitbeschäftigung und die Aufstiegsmöglichkeiten der Beamten anzuwenden.
Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates einem Anliegen der Länder zu, den Laufbahnwechsel aus anderen Laufbahnen in die Steuerbeamten-Laufbahn zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Steuerbeamten mit den Beamten anderer Laufbahnen in den Ländern gleichbehandelt werden. Bund und Länder wollten das Gesetz rasch in Kraft treten lassen, damit die Steuerbeamten noch 2002 nach neuem Recht ausgebildet werden können, heißt es weiter.