PDS will Pauschbeträge für Behinderte "realitätsnah" ändern
(fi) Die Bundesregierung soll die Pauschbeträge für Behinderte im Einkommensteuergesetz so anpassen, dass ein "realitätsnaher Ausgleich" für Menschen mit Behinderungen möglich wird. Dies fordert die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/8313), den der Bundestag am 28. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Parallel dazu soll sie prüfen, ob die Pauschbeträge für Behinderte in "echte steuerliche Freibeträge" oder direkte Zuschüsse umgewandelt werden können. Zur Begründung heißt es, die Pauschbeträge dienten dazu, außergewöhnliche Belastungen von Behinderten ohne Einzelnachweis abzugelten. Seit 1975 seien sie nicht an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst worden. In einer Umwandlung der Pauschbeträge in echte Freibeträge oder direkte Zuschüsse würde die Fraktion einen ersten Schritt in Richtung auf eine Neustrukturierung des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungen sehen. Dies wäre ein "Ausdruck des politischen Willens", auch Behinderten, die nicht im Erwerbsleben stehen, Nachteilsausgleiche einzuräumen, heißt es in dem Antrag.
Zugleich ließen sich Möglichkeiten erschließen, so die PDS, wie die Sozialhilfe von bestimmten Leistungen entlastet werden könnte, die in einem überwiegend steuerfinanzierten Leistungsgesetz für Behinderte und nicht wie derzeit im Bundessozialhilfegesetz anzusiedeln wären.