REGIERUNGSBERICHT IM WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS
Kartellrechtliches Verfahren gegen die Duales System Deutschland AG läuft
(wi) Der Wirtschaftsausschuss hat am 27. Februar einen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verantwortliche der Duales System Deutschland AG (DSD) und andere wegen des Verdachts der Aufforderung zu einem Boykott zur Kenntnis genommen.
Das Bundeskartellamt hatte danach im Oktober 2001 Geschäftsräume der DSD sowie von Verbänden des Handels, der Ernährungsindustrie und der Entsorgungswirtschaft durchsucht. Hintergrund sei die Erfüllung von Anforderungen der Verpackungsverordnung, die vorschreibe, dass Vertreiber von Verpackungen diese vom Endverbraucher wieder zurücknehmen und verwerten müssen. Auf dieser Basis böten einige Unternehmen wie die Belland Vision GmbH in Pegnitz so genannte Selbstentsorgerlösungen an, bei der mehrere Hersteller oder Vertreiber die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Bund und Länder hätten auf mögliche Konflikte des Konzepts der Belland Vision mit umweltrechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, heißt es in dem Bericht. Der Marktanteil der DSD liegt nach Feststellung des Bundeskartellamtes bei über 95 Prozent. Dies mache deutlich, so die Behörde, dass von den als Selbstentsorger auftretenden Konkurrenten derzeit ein nur begrenzter Wettbewerbsdruck ausgehe.
Bereits im April 2001 habe die EU-Kommission festgestellt, dass die DSD ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, indem sie in ihren Lizenzverträgen eine Entgeltzahlung vorsehe, die nicht vom tatsächlichen Umfang nachgefragter Entsorgungsdienstleistungen abhängig sein soll, sondern von der Anzahl der mit dem "grünen Punkt" versehenen Verpackungen. Im September habe sie die Leistungsverträge der DSD mit den Entsorgern unter der Auflage freigestellt, dass die an die DSD gebundenen Entsorger uneingeschränkt mit Wettbewerbern der DSD Verträge abschließen können. Die Drogeriemarkt-Ketten Schlecker und "dm" hätten nach der Kommissionsentscheidung angekündigt, für ihre Verpackungen auf Selbstentsorgerlösungen umzusteigen und ihre Lieferanten aufgefordert, die Erfassung und Verwertung der Verpackungen bei der Belland Vision lizenzieren zu lassen.
Nach Ansicht des Kartellamtes bestehe der Verdacht, dass die DSD und Verbände untereinander abgestimmt versuchten, auf die Unternehmen einzuwirken, keine Verträge mit Wettbewerbern der DSD, vor allem der Belland Vision, zu schließen. Die Kartellbehörde habe erklärt, das Verfahren ziele nicht darauf ab, die Tätigkeit der DSD als flächendeckendes System in Frage zu stellen. Verfahrensgegenstand sei nicht die Frage, ob Selbstentsorgerlösungen mit den Anforderungen der Verpackungsverordnung in Einklang stehen.