NEUES BEHERBERGUNGSSTATISTIKGESETZ
Ausschuss nimmt Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf
(to) Der Tourismusausschuss hat am 20. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergungen im Reiseverkehr ( 14/6392) in geänderter Fassung einstimmig gebilligt. Bei Enthaltung der CDU/CSU stimmte er dazu einem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, während ein Änderungsantrag der Unionsfraktion mehrheitlich abgelehnt wurde. Das Gesetz soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten und das bisherige Beherbergungsstatistikgesetz von 1980 ablösen.
Künftig soll neben den monatlichen Erhebungen der Zahl der Betten, der Gäste und deren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auch das Angebot an Gästezimmern in der Hotellerie und deren Belegung erfasst werden. Die Koalitionsfraktionen hatten in ihrem Änderungsantrag Anregungen des Bundesrates aufgenommen, wonach auch Betriebsteile als Erhebungseinheiten aufgenommen werden sollten.
Auch sollen die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht aus der Statistik herausfallen, wie dies die Bundesregierung in ihrem Entwurf noch befürwortet hatte. Ein Absenken dieser Bettengrenze würde die Statistik mit erheblichen Kosten belasten, so die SPD.
Das Kur- und Bäderwesen "als unverzichtbares Potenzial für die deutsche Tourismuswirtschaft" werde in der Statistik bleiben, um sie als Konjunkturindikator aussagefähig zu halten. Im Erhebungsbereich wird ferner festgelegt, dass von dem Gesetz nur Betriebe und Betriebsteile betroffen sein sollen, die mehr als acht Gäste gleichzeitig vorübergehend beherbergen können.
Der Ausschuss nahm darüber hinaus auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie eine Regelung gestaltet werden muss, die es erlaubt, die jährlichen Übernachtungszahlen in Beherbergungseinrichtungen mit weniger als neun Betten differenziert nach den im Tourismus wesentlichen Gemeinden einzuschätzen.
Ferner sei zu prüfen, heißt es weiter, welche Auswirkungen ein gleichzeitiger Verzicht auf die zehnjährige Totalerhebung "Handels- und Gaststättenzählung" und die sechsjährige Kapazitätserhebung nach dem Beherbergungsstatistikgesetz auf die Aussagekraft der amtlichen Gewerbe- und Tourismusstatistik hätte.