MIT GROSSER MEHRHEIT
Bundestag vereinfacht die Datenerhebung im Agrarsektor
(vs) Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation der EU (14/8012neu) hat der Bundestag am 27. Februar in geänderter Fassung gegen das Votum der PDS zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ( 14/8341) vom 20. Februar an.
Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, statistische Erhebungen im Agrarsektor zu vereinfachen und zu straffen, so die Regierung. Auch sei der aktuelle Datenbedarf sowie derjenige, der sich aus neuen politischen Gesichtspunkten ergibt, anzupassen.
Vorgesehen ist nach der Novelle ebenfalls eine Binnenfischereierhebung im Jahre 2004 sowie eine Gartenbauerhebung im Jahre 2005. Außerdem wird das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation geändert, um den Bundesländern eine größere Flexibilität zum Erlass von Rechtsverordnungen bei den ihnen übertragenen Aufgaben zu ermöglichen.
Der Verbraucherschutzausschuss hatte es mehrheitlich befürwortet, Verwaltungsaufgaben zu straffen und Unternehmen von Auskunftspflichten zu entlasten.
Nach Meinung der Fraktionen von CDU/CSU und FDP kann dies jedoch nur ein erster Schritt zum Abbau von Bürokratie in der Landwirtschaft sein. Weitere müssten folgen. So sollten etwa die bereits vorhandenen Daten über die Viehhaltung stärker genutzt werden.
Aus Sicht der PDS entzieht sich die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben ihrer Verantwortung und wälzt diese auf die Bundesländer ab. Die Fraktion lehnte es ab, die Erhebungsintervalle bei der Viehzählung von zwei auf vier Jahre zu verlängern und verwies auf eine ebenfalls ablehnende Haltung von Bundesrat und Bauernverband.
Die von der Länderkammer aufgenommenen Vorschläge sehen vor, Merkmale im Gartenbau nicht bei den Betrieben zu erheben, sondern aus dem Statistikregister heraus zu gewinnen. Dieses speichere zurzeit ebenfalls Angaben zur Rechtsform, zum Umsatz und zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Verwaltungsdaten.