FISCHETIKETTIERUNGSGESETZ
Regierung gegen Überwachung durch eine Bundesbehörde
(vs) Für den Vollzug von EU-Recht sind nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich die Länder zuständig, wie sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Fischetikettierungsgesetz ( 14/8196) feststellt.
Weiter heißt es darin, für die Vermarktung von Fischereierzeugnissen im ganzen Bundesgebiet seien die jeweiligen örtlichen Behörden zuständig. Die Länderkammer sieht insbesondere bei Seefischprodukten die Notwendigkeit einer länderübergreifenden Kontrolle und daraus resultierende "erhebliche Vollzugsprobleme".
Sie schlägt deshalb vor, bei der erforderlichen länderübergreifenden Kontrolle die Zuständigkeit für die Überwachung der Fischetikettierung auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übergehen zu lassen. Dem stimmt die Regierung nach eigenen Worten nicht zu.