Parlamentarisch-repräsentatives System durch direkte Einflussnahme ergänzen
(in) Ein Dreistufenverfahren zur direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung soll das parlamentarisch-repräsentative System ergänzen, aber nicht ersetzen, erklären SPD und Bündnisgrüne zu einem Gesetzentwurf, der Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz einbringen will ( 14/8503).
Mit der "Volksinitiative" soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, dem Parlament vorzugeben, sich mit einem bestimmten und bereits begründeten Gesetzentwurf zu befassen. Voraussetzung dafür ist laut Entwurf das Votum von 400.000 Stimmberechtigten.
Ein "Volksbegehren" soll stattfinden können, wenn die Abgeordneten des Parlaments als gesetzgebende Kraft das mit der Volksinitiative beantragte Gesetz innerhalb von acht Monaten nicht behandeln oder sich dagegen entscheiden. Erforderlich ist dafür laut Koalitionfraktionen die Zustimmung von fünf Prozent aller Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten.
Der damit erreichte "Volksentscheid" über einen Gesetzentwurf wäre dann angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hätte und sich mindestens 20 Prozent aller deutschen Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt hätten.
Ausgeschlossen von einer direkten Einflussnahme der Bevölkerung sollen laut Koalitionsvorlage alle Gesetzes- initiativen zum Haushaltsgesetz, zum Abgabengesetz, zur Regelung von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Entscheidungen über Gerichtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages sein. Im Gesetzentwurf ebenfalls ausgeschlossen wissen wollen SPD und Bündnisgrüne ein direktes Votum über die Wiedereinführung der Todesstrafe.
Grundgesetzliche Voraussetzung für Annahme und Einführung des Gesetz-entwurfs zur Bevölkerungsbeteiligung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zur Änderung des Grundgesetzes.
Die Kosten für die Umsetzung würden den Haushalt des Bundes, vor allem aber die Etats der Länder und Gemeinden belasten. Diesen solle der Bund jedoch die Aufwendungen erstatten, heißt es.