GESETZENTWURF FINDET BREITE ZUSTIMMUNG
Rechtsberatung soll durch Reform der Juristenausbildung gestärkt werden
(re) Rechtsberatung und -gestaltung sollen in der Juristenausbildung wieder eine stärkere Rolle spielen. Ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7176), der diesem Ziel Rechnung trägt, ist am 21. März mit breiter Mehrheit vom Bundestag (Beschlussempfehlung 14/8629) verabschiedet worden. Bei seiner Beratung durch den Rechtsausschuss am 20. März kamen die einzigen Gegenstimmen von der FDP, die PDS enthielt sich.
Nicht durchsetzen konnten sich entsprechende Gesetzesvorhaben der FDP-Fraktion ( 14/2666) und des Bundesrates ( 14/7463). Dem Gesetz muss nach Verabschiedung durch den Bundestag auch die Länderkammer zustimmen. Der Gesetzesinitiative zufolge sollen angehende Juristen künftig in ihrer Ausbildung mehr fremdsprachliche sowie soziale Kompetenzen erwerben. Auch sollen in die Bewertung des ersten juristischen Staatsexamens die Teilprüfungen aus den universitären Schwerpunktfächern zu 30 Prozent gegenüber den staatlichen Pflichtfächern (70 Prozent) mit einfließen.
Die SPD begrüßte es, mit der CDU einen gemeinsamen Antrag zu dem Gesetzesvorhaben vorzulegen. Man habe im Einvernehmen mit den Ländern Kompromisse gefunden, heißt es. Nach der Novelle sind in der universitären Ausbildung Prüfungen in Schwerpunktfächern vorgesehen. Diese sollen zu 30 Prozent in das erste Staatsexamen einfließen. Die SPD hob hervor, dass es dadurch zu Wettbewerb unter den Universitäten komme. Als Neuerungen lobte sie die Aufnahme von Schlüsselqualifikationen sowie die Notwendigkeit von Sprachkenntnissen für das Staatsexamen.
Auch die FDP betonte die Notwendigkeit einer Reform bei der Juristenausbildung. Leider sei jedoch von der geplanten Reform mit Ausnahme der 30-prozentigen Anrechnung der universitären Prüfung auf das erste Staatsexamen kaum etwas übrig geblieben. Kritik machte die FDP an der Haltung der Bundesländer fest.
Die CDU/CSU gab zu bedenken, dass Missstände bei den Ländern hinsichtlich der Juristenausbildung weniger in der Justiz- als in der Finanzpolitik der Länder lägen. Die gefundene Lösung sei ein guter Kompromiss, der der späteren Berufstätigkeit von 80 bis 90 Prozent der Referendare in der Anwaltschaft Rechnung trage. Für das Inkrafttreten der Regelung werde der 1. Juli 2003 vorgeschlagen. Eine andere Festsetzung wäre übereilt und könne von den Universitäten nicht umgesetzt werden. Hinsichtlich der Übergangsregelung solle auf drei Jahre abgestellt werden. Als richtig bezeichnete es die Union, dass die Fremdsprachenausbildung ein interner Bestandteil des Studiums wird. Gerade auf europäischer und internationaler Ebene zeige sich, wie groß der Bedarf dafür bei Juristen sei.
Bündnis 90/Die Grünen teilten die Kritik, dass der Änderungsantrag nicht weit genug gehe. Es sei jedoch ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Sie verwiesen auf das rege Interesse von Studierenden an der Novelle, die dies mit Blick auf die veränderten Prüfungsvorschriften gerne für sich in Anspruch nähmen. Die Juristenausbildung komme nunmehr "in der Realität" an, so die Grünen. Die PDS bedauerte, dass keine große Reform in Angriff genommen worden sei. Dennoch stellten die künftigen Neuerungen eine leichte Verbesserung gegenüber der aktuellen Ausbildung bei Juristen dar. Der Appell an die soziale Kompetenz führe jedoch nicht zu wesentlichen Veränderungen.