GEGEN VORSTÖSSE VON CDU/CSU-FRAKTION UND BUNDESRAT
Keine "kleine Kronzeugenregelung"
(re) Gegen die Wiedereinführung der "kleinen Kronzeugenregelung", wie sie in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6834) sowie einem Gesetzesvorhaben des Bundesrates ( 14/5938) gefordert worden war, entschied sich der Bundestag am 21. März ( 14/8627). Auch der Gesetzentwurf der Länderkammer zur Änderung der Strafprozessordnung ( 14/6079) konnte sich nicht durchsetzen. Ziel der abgelehnten Gesetzentwürfe war es unter anderem, bei Straftaten, die einem Kernbereich der Organisierten Kriminalität des Terrorismus zuzurechnen seien, nach der bestehenden "kleinen Kronzeugenregelung" bereichsspezifische, auf die jeweilige Materie zugeschnittene Bestimmungen zu schaffen. Ihre ablehnende Haltung begründete die SPD damit, dass es nicht gelungen sei, eine rechtsstaatlich unbedenkliche Kronzeugenregelung vorzulegen. Die SPD bestätigte, dass es in der Praxis jedoch auch Fälle gebe, in denen eine Kronzeugenregelung notwendig wäre. Nach Einschätzung der Grünen wies aber bereits die alte Kronzeugenregelung schwere rechtsstaatliche Mängel auf, so dass es richtig gewesen sei, sie im Jahre 1999 auslaufen zu lassen. Die FDP machte deutlich, dass sie die Wiedereinführung einer "rechtsstaatlich einwandfreien Kronzeugenregelung" befürwort. Die PDS lehnte eine neue Kronzeugenregelung ab, da sie das Legalitätsprinzip und das Recht auf ein faires Verfahren verletze.