Kosten für Flugstunden ermitteln
(hh) Der Haushaltsausschuss hat am 13. März auf Antrag der CDU/ CSU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP einstimmig gefordert, die Fehler im Berechnungsverfahren der Kosten einer Flugstunde der Luftwaffe "schnellstmöglich" zu beseitigen. Dabei soll sich das Ministerium an den Berechnungsverfahren der zivilen Luftfahrt orientieren. Die Kosten einer Flugstunde sollten mit den Daten des Haushalts- und Bundeswehrplans verknüpft werden und ein fortlaufender Soll-Ist-Vergleich der Lebenswegkosten soll zu mehr Transparenz der Waffensysteme führen.
Grundlagen des Ausschussbeschlusses war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), der festgestellt hatte, dass die jährlich errechneten Werte der Kosten einer Flugstunde immer wieder starken Schwankungen auf Grund von Eingriffen in das Berechnungsverfahren und in die Datenbasis unterliegen würden. Die Kosten zur Berechnung der Betriebskosten seien außerdem unvollständig und der Bestandteil Bodendienst/Rahmenorganisation werde um rund 100 Prozent zu niedrig bewertet. Einschließlich dieser Korrektur würden sich zum Beispiel die Betriebskosten für den Jagdbomber Tornado von rund 6.000 DM je Flugstunde auf 12.000 DM verdoppeln.
Die Bedeutung falscher Kostenberechnungen würden bei den Privatisierungsüberlegungen des Ministeriums zur Flugbereitschaft der Bundeswehr am Beispiel des VIP-Flugzeugs Challenger deutlich. Die Gesamtsumme, die aus den Vertriebskosten und den kalkulatorischen Kosten gebildet werde, sei vom Ministerium bei dem jährlichen Bericht zu den Kosten einer Flugstunde regelmäßig um rund 50 Prozent zu niedrig kalkuliert worden. Bei einer vollständigen Kostenberechnung sei der Betrieb der Challenger im Vergleich zu kommerziellen Anbietern zwei- bis dreimal teurer.
In seiner Stellungnahme zu dem BRH-Bericht macht das Ministerium darauf aufmerksam, dass den Forderungen des BRH teilweise schon nachgekommen wurde und ab 2004 weitere Möglichkeiten für eine qualifizierte Wirtschaftlichkeitsbewertung zur Verfügung stehen würden.