Erbschaftsteuer nicht ändern
(fi) Keine Mehrheit hat am 22. März ein Antrag der PDS-Fraktion ( 14/7109), die Erbschaftsbesteuerung zu reformieren, im Bundestag gefunden. Das Plenum folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/7773).
Die PDS hatte die Regierung aufgefordert, die Erbschaftsteuer "sozial gerecht und verfassungsfest" auszugestalten. Derzeit würden die Werte für bebaute Grundstücke nur etwa 51 Prozent und die Werte für unbebaute Grundstücke nur etwa 72 Prozent der jeweiligen Verkehrswerte erreichen. Dies führe zur ungleichen Besteuerung innerhalb des Grundvermögens und im Verhältnis zwischen Grundvermögen und anderen Vermögensarten.
Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen argumentiert, dass bei einer Steuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zusteht, nicht die Bundesregierung initiativ werden sollte.