Espoo-Vertrag kann ratifiziert werden
(um) Ohne weitere Beratung verabschiedet hat der Bundestag am 21. März einen Gesetzentwurf der Regierung zum Übereinkommen über Umweltverträglichkeitsprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen ( 14/8218), nachdem alle Fraktionen im Umweltausschuss am 13. März die getroffene internationale Vereinbarung einhellig begrüßt hatten.
Damit sind nun die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens geschaffen, dass 1991 im finnischen Espoo abgeschlossen wurde. Ebenfalls ratifiziert werden sollen die im Februar 2001 auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Änderungen des Espoo-Übereinkommens. Laut Regierung haben 38 Vertragsstaaten zum Stichtag 1. August 2001 das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN ECE) ratifiziert. Irland werde als vorletzter EU-Mitgliedstaat in Kürze folgen.
Espoo-Ziel ist es, vor einer Projektzulassung mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen und künftig die Behörden und die Öffentlichkeit anderer eventuell betroffener Vertragsstaaten zu beteiligen.