Vorschläge zum EU-Umweltaudit akzeptiert
(um) In einer Unterrichtung informiert die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung ( 14/8521) zum Gesetzentwurf über Änderungen des Umweltauditgesetzes ( 14/8231).
Danach wird die vom Bundesrat vorgeschlagene Klarstellung zur Gutachtenvergabe an Inhaber mit Fachkenntnisbescheinigungen, deren Befristung und eine Übergangsregelung akzeptiert.
Auch gegen die vom Bundesrat gewünschte Änderung zu Informations- und Meldepflichten von registerführenden Stellen und Umweltbehörden gebe es keine Bedenken: Die Neufassung der Länderkammer stelle klar, dass die fortwährende Mitwirkungspflicht der Behörde auch ohne Anfrage bestehe.
Damit setze die Umweltbehörde die registerführende Stelle in Kenntnis, wenn ein Verstoß gegen Umweltvorschriften festgestellt werde. Die vorgeschlagene Regelung gewährleiste, dass die registerführende Stelle über vorliegende Erkenntnisse der Umweltbehörden informiert werde.
Die vom Bundesrat beschlossene Verpflichtung der registerführenden Stelle stärke zudem die Umweltbehörden dabei, über das Ergebnis des Registrierverfahrens oder über eine Streichung oder Aufhebung der Eintragungen in Kenntnis gesetzt zu werden. Sie biete ihnen die Möglichkeit, die Teilnahme am EMAS (Environmental Management Auditing System) im Vollzug zu berücksichtigen.