GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Sachkundeprüfung für die Kaufhausdetektive geplant
(wi) Wachleute, die als Kaufhausdetektive, als Kontrolleure auf Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr und in Ladenpassagen oder als Türsteher vor Diskotheken tätig sind, sollen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bewachungsgewerberechts ( 14/8386) vor, den der Bundestag am 21. März zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Gleichzeitig will die Regierung für alle Wachleute, die keine Sachkundeprüfung ablegen müssen, die Zahl der vorgeschriebenen Unterrichtungsstunden von 24 auf 40 erhöhen. Für die Unternehmer der Branche soll die Unterrichtszahl von 40 auf 80 Stunden angehoben werden. Gleichzeitig soll die Zuverlässigkeit der Wachleute vorab gründlicher geprüft werden. Auch nach Aufnahme der Tätigkeit sollen die Justizbehörden den Aufsichtsämtern mitteilen, ob Verurteilungen oder Anklagen die Zuverlässigkeit der Wachleute beeinträchtigen können.
In der Gewerbeordnung will die Regierung die Möglichkeiten einführen, dass dem Unternehmer die Beschäftigung eines Mitarbeiters untersagt werden kann, wenn dieser die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Bestimmte in öffentlichen Räumen tätige Wachleute sollen ein Namensschild tragen müssen. Die Regelung für das Führen von Waffen bei Bewachungsaufgaben soll insoweit verschärft werden, als Angehörige privater Sicherheitsdienste Schusswaffen nur bei der tatsächlichen Ausübung eines konkreten Bewachungsauftrags führen dürfen.