Nachteilsausgleich nicht erweitern
(wi) Der Bundestag hat am 21. März einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3373) abgelehnt, für die bereits vor 1963 in der DDR eingestellten Teile des Uranerzbergbaus einen Ausgleich für Entwicklungsnachteile zu bezahlen. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/4689).
Nach Darstellung der CDU/CSU hat der Uranerzbergbau der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut weite Teile Sachsens und Thüringens beansprucht. Für die Sanierung habe der Bund insgesamt 13 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Weite Teile dieses Bergbaus seien jedoch bereits vor 1963 eingestellt worden und fielen nicht mehr in die Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH, die mit den Sanierungsarbeiten betraut ist. Auch für diese Teile sollte nach Meinung des Union ein Ausgleich vorgenommen werden.