Christa Nickels
|
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Erfolgreiche Arbeit fortsetzen
Mit der Einsetzung eines Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat das Parlament 1998 deutlich gemacht, dass es der Menschenrechtspolitik einen großen Stellenwert beimisst. Spätestens seit den Anschlägen im September 2001, dem sich zuspitzenden Nahostkonflikt und vor allem den Entwicklungen in Afghanistan ist die Bedeutung von Menschenrechten und die Koordination und Sicherstellung von humanitären Hilfsleistungen auch ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung vorgerückt. Die Wertschätzung unseres Ausschusses ist spürbar gestiegen. Das wird insbesondere an der zunehmenden Zahl der Federführungen bei der Beratung von Vorlagen deutlich. Darüber hinaus haben zentrale Stellungnahmen des Ausschusses Eingang in Beschlüsse des Bundestages gefunden. Humanitäre Grundsätze wurden sowohl in der Flüchtlingspolitik als auch im Zuwanderungsgesetz berücksichtigt. Der Ausschuss hat sich auch erfolgreich für Etaterhöhungen im Bereich der Menschenrechte und humanitären Hilfsleistungen eingesetzt und war maßgeblich an der Einrichtung des Deutschen Instituts für Menschenrechte beteiligt. Ich gehe davon aus, dass der Schutz der Menschenrechte eine dauerhafte Aufgabe des Parlaments bleibt und die erfolgreiche Arbeit des Ausschusses fortgeführt wird.