Lebenspartnerschaften
Rechtsausschuss
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Gerade in gesellschaftlich stark umstrittenen Themen zeigt sich immer wieder die herausragende Rolle des Bundestages als Forum der Nation. Ein besonders prägnantes Beispiel: Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare. Soll ihnen eine staatlich dokumentierte Bindung ermöglicht und sie dadurch den Rechten und Pflichten von Ehepaaren gleichgestellt werden? Oder ist der grundgesetzlich geforderte besondere Schutz des Staates für Ehe und Familie weiterhin auf traditionelle Mann-Frau-Beziehungen zu beschränken? Die Debatten in Plenum und Fachausschüssen beleuchteten diese Fragen im Detail. Mehrheitlich entschied sich das Parlament für ein neues Rechtsinstitut – die eingetragene Lebenspartnerschaft, die eine gewisse Gleichstellung etwa im Personenstands- und Erbrecht bewirkt. Steuerliche Gleichstellungen zu regulären Ehen blieben vorerst außen vor, weil sich Bundestag und Bundesrat nicht auf einen weitergehenden Schritt verständigen konnten. Das Gesetz trat am 1. August 2001 in Kraft – eine Verfassungsklage ist jedoch anhängig.