Panorama
Parteienfinanzierung
Die CDU muss nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) als Konsequenz aus ihrem Spendenskandal 21 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen. Die Richter hoben eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Nach Ansicht des OVG war der entsprechende Bescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse wegen verschwiegener Gelder aus "schwarzen Kassen" des hessischen Landesverbandes der CDU rechtmäßig. Um staatliche Mittel zu erhalten, müssten die Rechenschaftsberichte nicht nur formal richtig sein und fristgemäß abgegeben werden, sondern auch inhaltlich stimmen, hieß es im Urteil. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Thierse begrüßte die Aufhebung des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts. Damit werde auch dem Rechtsbewusstsein der Bevölkerung ein Dienst erwiesen.
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Wegen ihrer Kölner Spendenaffäre muss die SPD nach einer ersten Teilentscheidung Thierses auf insgesamt 492.997 Euro staatliche Mittel verzichten. Diese Sanktion betrifft die vom Kölner SPD-Unterbezirk in den Jahren 1994 bis 1999 eingenommenen Spenden, die entgegen den Vorschriften des Parteiengesetzes nicht in den jeweiligen Rechenschaftsberichten verzeichnet sind. Der Betrag wird bei der Auszahlung der staatlichen Mittel für das Jahr 2002 einbehalten. Den Ausspruch weiterer Rechtsfolgen im Zusammenhang mit den Vorgängen in Nordrhein-Westfalen hat sich Bundestagspräsident Thierse vorbehalten.