Bundestag und Europäisches
Parlament
COSAC
In der COSAC sitzen Vertreter der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsländer und des Europäischen Parlaments
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Die COSAC ist die Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union. Die COSAC setzt sich aus jeweils sechs Vertretern der nationalen Parlamente der 27 EU-Mitgliedstaaten und sechs Vertretern des Europäischen Parlaments (EP) zusammen. Die Parlamente der Beitrittskandidaten entsenden je drei Parlamentarier als Beobachter zu den Konferenzen. Die COSAC trifft sich alle sechs Monate in dem Land, das die EU-Präsidentschaft innehat. Der Konferenz vorgeschaltet findet ein Treffen der Ausschussvorsitzenden statt.
Die 1989 in Paris als informelle Gesprächsebene der nationalen Parlamente gegründete COSAC wurde 1997 im Protokoll zum Vertrag von Amsterdam „über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union“ verankert. Ansprechpartner für Fragen zur COSAC ist im Deutschen Bundestag das Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union.weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/europa/europarl/cosac