Umweltverträglichkeitsprüfung für Windenergienutzung auf See erforderlich
Berlin: (hib/WOL) Die Vorbereitungs- und Startphase einer Windenergienutzung auf See erfordert umwelt- und naturschutzbezogene Untersuchungen und eine begleitende Forschung über einen längeren Zeitraum. Forschung ergänzt, aber ersetzt nicht eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung für konkrete "Pilot-Windparks", erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6707) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6510). Die Liberalen hatten sich dabei auf Angaben über den Einsatz von 2.000 Windrädern in der Nord- und Ostsee bezogen und nach der ökologischen und ökonomischen Bewertung der Förderung von Windenergieanlagen im Meer gefragt.
Der Bundesregierung zufolge sollten in einem ersten Schritt Genehmigungen für Pilot-Windparks mit einer Größe von bis zu 40 Einzelanlagen ausgesprochen werden. Die gewählte Größenordnung müsse einen wirtschaftlichen Betrieb zulassen, solle aber nur dort erfolgen, wo geringe Konfliktpotenziale bestehen. Im Hinblick auf ausstehende Erfahrungen würden die Genehmigung und der weitere Ausbau "ergebnisoffen" gehalten. Informationen über Stand und Entwicklung in diesem Bereich gibt das Bundesumweltministerium auch auf einem Positionspapier im Internet: http://www.bmu.de/download/dateien/offshore01.pdf.