Individualbeschwerdeverfahren beim Sozialpakt voranbringen
Berlin: (hib/SAS) Für ein Individualbeschwerdeverfahren beim Sozialpakt macht sich die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/8502) stark. Zur Erläuterung heißt es, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 trat 1976 in Kraft und ist seit dem Völkerrechtliche Grundlage für den Schutz elementarer Menschenrechte. Dieser habe jedoch nicht die Verbindlichkeit des so genannten Zivilpaktes erreicht. Die Fraktion führt das darauf zurück, dass es dem Pakt an effektiven Durchsetzungskriterien mangele. Im Weiteren verlangt sie von der Bundesregierung, die von ihr noch nicht ratifizierten völkerrechtlichen Instrumente zum Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu ratifizieren. Dazu gehören aus Sicht der Abgeordneten insbesondere die UN-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen sowie die revidierte europäische Sozialcharta. Überdies soll die Regierung ihren Willen zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte durch entsprechende finanzielle Unterstützung untermauern. Die PDS schlägt vor, die für das Amt des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte bereitgestellten Mittel dafür zu verdoppeln.