Auch Irland zur Ratifizierung der UN-Anti-Folter-Konvention bewegen
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung auf solche Staaten einwirken, die die UN-Anti-Folter-Konvention noch nicht ratifiziert haben. Dies gelte insbesondere für Irland, das als einziges EU-Mitgliedsland das Übereinkommen noch nicht ratifiziert hat, erläutern die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag ( 14/8488). Zudem sei darauf hinzuwirken, dass bei den Beitrittsverhandlungen zur EU-Osterweiterung der Folterproblematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet werde. Im Übrigen sprechen sich die Abgeordneten für ein Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention aus, auf dessen Grundlage eigens ein Ausschuss eingerichtet werden könne. Dieser solle dann unangemeldet Zugang zu Orten haben, an denen Personen die Freiheit durch eine öffentliche Behörde entzogen ist. Zu verbessern ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen auch die Ausstattung der Sonderberichterstatter über Folter und über Gewalt an Frauen. Für ein entsprechendes Anliegen solle die Bundesregierung gegenüber den Vertragsstaaten eintreten. Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf Appelle des UN-Sonderberichterstatters Sir Nigel Rodley. Dieser hatte angesichts der Unterfinanzierung seines Büros nach der 57. Tagung der Menschenrechtskommission aus Protest sein Amt niedergelegt und dazu erläutert, er sehe sich außerstande, seine Aufgaben bei der geringen finanziellen Ausstattung angemessen zu erfüllen.
Weiter legen die Fraktionen dar, die UN-Anti-Folter-Konvention bezeichne jede Handlung als Folter, durch die eine Person vorsätzlich von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Das Prinzip der staatlichen Verantwortung liege allen wichtigen Menschenrechtskonventionen zugrunde. Es verpflichte den Staat, dafür zu sorgen, dass ein Verstoß gegen das Folterverbot verhindert, aufgeklärt und bestraft wird. Opfer von privaten Folterern seien Angaben der Menschenrechtsorganisation amnesty international zufolge häufig Frauen. Dabei könne Gewalt gegen Frauen im häuslichen oder gesellschaftlichen Umfeld durchaus den Kriterien von Folter entsprechen. Die Koalitionsfraktionen treten ferner dafür ein, dass die Bundesrepublik über ihre Vertretungen vor Ort Meldungen über Folter nachgeht. Auch seien Kenntnisse lokaler Nichtregierungsorganisationen zu nutzen und zu Gerichtsverhandlungen Prozessbeobachter zu entsenden. Dies gelte insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass der oder die Angeklagten gefoltert wurden.