Regionale Freihandelsabkommen dürfen WTO-Prinzipien nicht entgegenstehen
Berlin: (hib/VOM) Regionale und bilaterale Freihandelsabkommen können nach Auffassung der Bundesregierung einen positiven Beitrag zur Förderung des weltweiten Freihandels leisten. Allerdings dürften sie nicht das zentrale Prinzip der Welthandelsorganisation (WTO), die Meistbegünstigung, aushebeln und damit eine den Welthandel einschränkende und nicht fördernde Wirkung haben, betont sie in ihrer Antwort ( 15/1681) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1602). Von bilateralen Marktzugangs- und sonstigen Bedingungen könnten exportorientierte Unternehmen stark profitieren, solange es auf internationaler Ebene noch keine entsprechende Einigung gibt. Probleme grundsätzlicher Natur entstünden, wenn Staaten das multilaterale System nicht mehr als Bezugspunkt ihrer bilateralen Liberalisierungsbemühungen begreifen, sondern diese Freihandelsabkommen zur bevorzugten Form werden, um handelspolitische Interessen durchzusetzen. Ziel des Abschlusses von Freihandelsabkommen sei es stets, den Markzutritt für Unternehmen zu erleichtern, Regelungen zu harmonisieren oder gegenseitig anzuerkennen und auch bürokratische Hindernisse abzubauen. Eine völlige Angleichung der Regelungen sei jedoch
nur schwer erreichbar. Die Abkommen böten die Chance, neue Exportmärkte zu erschließen, wobei eine Anpassung an die jeweils geltenden Bedingungen unvermeidlich sei. Der damit verbundene Aufwand könne für mittelständische Unternehmen belastend sein.
Freihandelsabkommen können nach Darstellung der Regierung auch die Integration von Entwicklungsländern untereinander fördern und damit zum Süd-Süd-Handel beitragen. Dadurch gestärkte Entwicklungsländer könnten ein größeres Gewicht in internationale Verhandlungen einbringen. Probleme entstünden, so die Regierung, wenn sich zahlreiche WTO-Mitglieder vom multilateralen Prozess abwenden und Freihandelsabkommen als bevorzugte Alternative dazu einsetzen würden. Die EU habe derzeit mit 31 Ländern Freihandelsabkommen abgeschlossen.