Justizministerium beteiligt sich mit vier Projekten an Initiative Bürokratieabbau
Berlin: (hib/BOB) Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist zunächst mit drei Gesetzgebungsprojekten (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb, Justizmodernisierungsgesetz und Justizkommunikationsgesetz) sowie mit dem Projekt der Rechtsbereinigung an der von der Regierung beschlossenen Initiative Bürokratieabbau beteiligt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1680) auf eine Kleine Anfrage ( 15/1603) der FDP-Fraktion zum Sachstand der Initiative Bürokratieabbau im BMJ mit. Daneben gebe es weitere Entbürokratisierungsbemühungen, die im Bereich der Justiz vor allem zu Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen sowie zu Kostenentlastungen führen sollen. Die geplanten Maßnahmen im Justizbereich haben laut Antwort drei Schwerpunkte: Erstens würden Gerichtsverfahren durch Änderung prozessualer Vorschriften vereinfacht und beschleunigt. Zweitens werde die Ablauforganisation innerhalb der Justiz durch die Möglichkeit der Übertragung von richterlichen Aufgaben auf die Rechtspfleger flexibler gestaltet. Und drittens würden die Grundlagen für die Einführung und Nutzung der EDV in der Justiz und bei gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen geschaffen. Die Bundesregierung hält im Übrigen eine generelle Befristung von Gesetzen für ungeeignet und in einigen Fällen - zum Beispiel bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht - auch für rechtlich unzulässig. Im Einzelfall könne die Befristung jedoch eine sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit sein, um die Wirkung eines Gesetzes zu beobachten oder um Übergangsregelungen zeitlich zu begrenzen.