Bundesrat: Sozialhilfe nicht mehr an Deutsche im Ausland zahlen
Berlin: (hib/RAB) Die Sozialhilfe soll nicht mehr Leistungen an Deutsche im Ausland übernehmen. In einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/2134) heißt es, die entsprechende Regelung des Paragraphen 119 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sei aufzuheben. Gleichzeitig wollen die Abgeordneten die Grundlage für die Hilfen in unabwendbaren Notlagen im Konsulargesetz verbreitern und die Beschränkung der dort geregelten Hilfen auf zwei Monate aufheben. Nicht betroffen sind Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, am 1. Juni 1992 Leistungen nach dem BSHG bezogen und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Angaben zu Folge kann mit einer erneuten Reform des BSHG versucht werden, den Anwendungsbereich noch weiter zu reduzieren. Da es sich aber ohnehin um einen Adressatenkreis von derzeit weniger als 1.000 Personen handele, sei dies ein fragwürdiges Ziel. Nach Angaben der Länderkammer werden die örtlichen Träger der Sozialhilfe durch die vorgeschlagene Regelung entlastet. Auf Bundesebene sei allerdings eine Mehrbelastung zu erwarten.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Vorschläge des Bundesrates ab. Die Konzeption führe im Unterschied zu der vom Bundestag im Oktober diesen Jahres beschlossenen Neuregelung der Sozialhilfegewährung an Deutsche im Ausland nicht zu einer Beschränkung der Hilfe in außergewöhnlichen Notlagen. Auch sei die vorgesehene Ausgestaltung des Konsulargesetzes genauso offen und unbestimmt wie das bisherige BSHG. Die Verschiebung der Sozialhilfegewährung an Deutsche im Ausland in das Konsulargesetz werde eine ungerechtfertigte Leistungsgewährung im Gegensatz zur vom Bundestag gefunden Lösung in Zukunft nicht verhindern. Auch lehnt die Regierung die vorgeschlagene Kostenverlagerung von den Ländern auf den Bund ab.