Land Berlin soll Erstattung des Rückfallvermögens durchsetzen können
Berlin: (hib/MIK) Das Land Berlin soll seinen Anspruch gegen den Bund auf Herausgabe des vom Bund für eigene Zwecke nicht benötigten Teils des so genannten Rückfallvermögens durchsetzen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/2135) zur Änderung des Reichsvermögen-Gesetzes vor. Danach gilt das Reichsvermögen-Gesetz vom 16. Mai 1961, mit dem der Bund das ehemalige Reichsvermögen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden teilgeregelt hatte, aufgrund einer Sonderregelung bis heute nicht in vollem Umfange für Berlin, heißt es. Diese Sonderregelung sei seinerzeit getroffen worden, da der Bundesbedarf an ehemaligem Reichsvermögen in Berlin nicht absehbar gewesen sei. Dem Land Berlin sei angesichts seiner "extrem belasteten Haushaltslage" jedoch nicht mehr zuzumuten, abweichend von der Rechtslage in allen anderen Ländern auf Vermögensrechte verzichten zu müssen. Es gehe dabei um rund 7 Millionen Quadratmeter Liegenschaften und die Auszahlung der vom Bund zwischenzeitlich erzielten Erlöse von rund 43 Millionen Euro. Nach der Herstellung der deutschen Einheit, der Entscheidung des Deutscher Bundestages zur Verlegung von Parlaments- und Regierungssitz nach Berlin und dem erfolgten Regierungsumzug sei der Bedarf des Bundes in Berlin jetzt klar definierbar, so dass ein weiteres Herauszögern der Umsetzung nicht länger akzeptabel sei, so der Bundesrat. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zu, da er auf falschen rechtlichen Prämissen beruhe.