Telekommunikationsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am Mittwochvormittag den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Telekommunikationsgesetz ( 15/2316) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen. CDU/CSU und FDP votierten gegen die Vorlage. SPD und Bündnisgrüne hatten in einer Reihe von Anträgen Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen, die ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurden. Änderungsvorschläge der FDP fanden dagegen keine Mehrheit. Das Gesetz wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten.
Alle Fraktionen bedauerten, dass man sich interfraktionell nicht über den Gesetzentwurf einigen konnte. Die Sozialdemokraten machten deutlich, dass die Änderungsanträge zum großen Teil auf Wünsche des Bundesrates zurückgehen. Unter anderem werde in dem Gesetz jetzt nicht mehr vom "funktionsfähigen Wettbewerb", sondern vom "wirksamen Wettbewerb" gesprochen. Eine wesentliche Änderung besage, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dafür sorgen muss, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das neue Produkte für Endkunden auf den Markt bringt, den Mitbewerbern Vorleistungen zur Verfügung stellen muss. Gleichzeitig habe sich die Koalition für ein gebündeltes statt entbündeltes "Resale" (Wiederverkauf) entschieden, um so Investitionen in die Infrastruktur zu befördern. Dabei geht es um den Weiterverkauf von Leistungen an Wettbewerber, die sie dann an Endkunden weiterverkaufen. Hieß es in der Regierungsvorlage noch, das marktbeherrschende Unternehmen müsse den Mitbewerbern bestimmte angebotene Dienste zu Großhandelspreisen zur Verfügung stellen (entbündeltes Resale), so heißt es nun, dass der Zugang zu "Verbindungsleistungen oder Anschlüssen in Verbindung mit Verbindungsleistungen" zu gewähren ist (gebündeltes Resale). Weiterverkäufer müssen also auch die Leitungen von der Telekom mieten. Damit, so die SPD, komme man jenen entgegen, die in der Vergangenheit in die Infrastruktur investiert hätten. Bei der Inkasso-Regelung sei die Selbstregulierung durch die Wirtschaft gelungen. Die Telekom verpflichte sich, die Abrechnungen auch für Leistungen von Wettbewerbern fortzusetzen, versehen mit einer Obergrenze für Mehrwertdienste. Die Sicherheitsbehörden sollen bei der Abfrage von Informationen bei Unternehmen der Branche einen Tel der dadurch entstehenden Kosten tragen müssen, um solche Abfragen dadurch zu reduzieren.
Die Union bedauerte, dass von dem Gesetz kein Signal für Wachstum, Innovation und Wettbewerb ausgehe. Es könne nicht sein, dass Unternehmen bei der Regulierungsbehörde keinen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens wegen Machtmissbrauchs stellen dürften. Antragsrechte seien zwingend für einen chancengleichen Wettbewerb aller Marktteilnehmer. Auch seien effiziente Sanktionsmechanismen wichtig, damit sich Marktmissbrauch nicht lohne. Auch sollte sich der Gesetzgeber nicht zum Schiedsrichter für bestimmte Dienste-Modelle machen. Erforderlich sei eine Balance zwischen Infrastruktur und Dienste-Wettbewerb. Das "gebündelte Resale" sei nicht geeignet, einen Dienste-Wettbewerb dort, wo sich Infrastruktur und Investitionen nicht lohnen, in Gang zu setzen. Die Fraktion beklagte ferner, dass der Ermessenspielraum der Regulierungsbehörde erheblich ausgeweitet werde. Daher müsse die politische Unabhängigkeit der Behörde gestärkt werden. Das Gesetz sei deshalb "im Interesse der Branche" abzulehnen. Die FDP plädierte unter anderem dafür, den Bereich der Telefonüberwachung aus dem Gesetz herauszunehmen. Ihrem Änderungsantrag, wonach das Bundeswirtschaftsministerium allgemeine Weisungen an die Regulierungsbehörde im Bundesanzeiger veröffentlichen müsse, stimmte auch die CDU/CSU zu. Bündnis 90/Die Grünen bedauerten, dass es nun voraussichtlich zu einem Vermittlungsverfahren kommen werde.
In einem gemeinsamen Entschließungsantrag unterstützen die Fraktionen die Forderung der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen, einen Vermittlungsdienst für die Anforderungen der Gehörlosen und Hörgeschädigten bereitzustellen, um dieser Gruppe Zugang zur elektronischen Kommunikation zu ermöglichen.