Einstimmiges Votum für Gesetzentwurf zur Umstellung des Mikrozensus
Berlin: (hib/WOL) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortführung des Mikrozensus (MZ) sowie zur Anpassung der Erhebungszeiträume an die EU-Zyklen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte ( 15/2543) mit den Stimmen aller Fraktionen zur Annahme durch das Parlament empfohlen. Der Bundestag wird bereits am morgigen Donnerstag darüber abstimmen. Auf der Grundlage des Gesetzes sollen die Erhebungen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte sowie über den Arbeitsmarkt auch weiterhin als Informationsbasis für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Die Gesetzesvorlage regelt die seit 1957 durchgeführten Erhebungen sowie das bislang auf 2004 befristete geltende Mikrozensusgesetz als Abschlussgesetz. Geregelt wird damit im Weiteren auch die Anpassung der Erhebungszeiträume an die EU-Zyklen, nach denen alle EU-Mitgliedstaaten zu einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft verpflichtet sind. Mit der Annahme des Gesetzes wird Deutschland ab 2005 vierteljährliche und jährliche Ergebnisse an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) liefern. Dabei wird die bisher jährliche Erhebung nach bisherigem Mikrozensusgesetz auf eine "unterjährige" Erhebung umgestellt und ein getrennter Erhebungsaufwand für Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe vermieden. Dies führt laut Bundesregierung sowohl zu einer Entlastung der Befragten und als auch zu erheblicher Kostenersparnis.