Auch bei internen Konflikten Mindestmaß an Menschlichkeit gewährleisten
Berlin: (hib/BOB) Der Schutz gegen unnötige Leiden und die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Menschlichkeit bleibt nicht mehr ausschließlich auf internationale bewaffnete Konflikte beschränkt. Dies war bei der Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (UN-Waffenübereinkommen), in Genf im Dezember 2001 beschlossen worden. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf ( 15/2926) zur Ratifizierung dieses Übereinkommens vorgelegt.
Die Regierung schreibt, mit der Ausweitung auf nicht internationale bewaffnete Konflikte hätten die Vertragsstaaten nicht etwas für das humanitäre Völkerrecht grundlegend Neues beschlossen, sondern eine sich bereits seit Jahrzehnten entwickelnde Praxis fortgesetzt. Die erschreckende Zunahme nicht internationaler bewaffneter Konflikte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
sowie die ungenügende rechtliche Erfassung dieser Situationen, welche heute die Mehrheit der bewaffneten Konflikte darstellten, zwängen zum Handeln. Mit der Ausweitung des Anwendungsbereiches des UN-Waffenübereinkommens sei ein weiterer bedeutender Schritt zur Weiterentwicklung der Regeln für nicht internationale bewaffneter Konflikte getan worden. Er lasse eine große Bereitschaft der Staaten erkennen, bereits anerkannte Regeln auf interne Konflikte anzuwenden.