Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Tadschikistan vermeiden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 27. März 2003 mit Tadschikistan ( 15/2925) vorgelegt. Wie es heißt, entspricht es im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Durch das Abkommen verzichte Deutschland in gewissem Umfang auf Steuern, andererseits müssten bisher eingeräumte Ermäßigungen deutscher Steuern nicht mehr oder nicht mehr in bisheriger Höhe gewährt werden. Die Änderung des bisherigen Rechtzustandes führe zu Mehr- oder Mindereinnahmen bei den vom Abkommen betroffenen Steuern. Steuermindereinnahmen dürften allerdings durch einen Steuerverzicht Tadschikistans weitgehend ausgeglichen werden, heißt es in dem Entwurf. Die Wirtschaft werde entlastet, da steuerliche Hindernisse im bilateralen Wirtschaftsverkehr beseitigt würden.