Drei anonyme Briefe zu Welteke im BMF eingegangen
Berlin: (hib/VOM) Im Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind am 1. und 2. April dieses Jahres drei anonyme Briefe identischen Inhalts mit der Kopie der Rechnung über den Aufenthalt des früheren Bundesbankpräsidenten Ernst Welteke im Berliner Hotel "Adlon" ohne Begleittext eingegangen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3180) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3061) mit. Die Briefe seien an den Minister, an Staatssekretär Caio Koch-Weser und den Leiter der zuständigen Abteilung adressiert gewesen. Die Bundesregierung sieht nach eigener Darstellung keine Veranlassung, anonym zugegangene Kopien von Hotelrechnungen zu veröffentlichen, zumal sich die Existenz der Briefe aus Bekanntmachungen in einem Nachrichtenmagazin und einer Tageszeitung ergeben habe. Welteke sei am späten Nachmittag des 1. April telefonisch vom Leiter der zuständigen Abteilung im BMF über den Eingang der anonymen Schreiben informiert worden. Nach Aussage Weltekes seien ihm zu diesem Zeitpunkt die Vorwürfe durch einen "Spiegel"-Journalisten bereits bekannt gewesen. Am 5. April sei Welteke ein Brief samt Briefumschlag auf seinen Wunsch hin zugefaxt worden. Innerhalb der Bundesregierung habe es keine Überlegungen gegeben, den damaligen Bundesbankpräsidenten unabhängig von der "Adlon-Affäre" vor Ablauf seiner Amtszeit abzulösen, heißt es weiter.
Zu Fragen, die den Medienberater des Bundesfinanzministers, Klaus-Peter Schmidt-Deguelle betreffen, heißt es in der Antwort, dieser sei öffentlich persönlich mit ehrenrührigen Unterstellungen angegriffen worden. Die Rechtsordnung räume dem Anspruch, sich gegen ehrabschneidende und rufschädigende Unterstellungen auch unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Wehr zu setzen und solche Angriffe gegen die eigene Person zu unterbinden, Vorrang gegenüber dem Anliegen ein, ehrenrührige Unterstellungen gegen eine Person in der Öffentlichkeit permanent zu wiederholen.