Experten begrüßen Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes ( 15/3174) wird von Experten weitgehend begrüßt. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochmittag deutlich. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie gegen Marktmanipulation am Kapitalmarkt um und soll das Insiderrecht, das Recht der Ad-hoc-Publizität und die Regelungen zu Marktmanipulationen modernisieren und vereinheitlichen. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung einer gesetzlichen Prospektpflicht für geschlossene Fonds. Damit, so die Regierung, würden dem Erwerber Angaben zur Verfügung gestellt, um Risiken und Chancen des Produktes besser abwägen zu können. Die Einhaltung der Standards dieser Prospekte solle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen (BAFin) gewährleistet werden.
Der Verband Geschlossener Immobilienfonds begrüßte die vorgesehene Prospektpflicht für geschlossene Immobilienfonds ausdrücklich. Sie fördere die Reputation der geschlossenen Fonds und sei damit im Interesse aller seriösen Markteilnehmer. Es würden jedoch verlässliche Rahmenbedingungen über terminliche und inhaltliche Punkte benötigt, ebenso wie sinnvolle Übergangsregelungen, die bereits veröffentlichte Prospekte nicht zu einem willkürlichen Datum vom Markt ausschließen. Karl Hamberger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young begrüßte die Einführung einer Prospektpflicht ebenso, stellte jedoch klar, dass diese Regelungen nicht durch die EU-Richtlinie vorgegeben seien. Die im Gesetz vorgesehene 20-Werktage-Frist für die Bearbeitung der Prospekte durch die BAFin sei in diesem Zusammenhang auch nicht akzeptabel, da dies eine erhebliche Erschwernis für die Anbieter ohne Mehrwert für den Anlegerschutz bedeute. Es genüge aus seiner Sicht ein zehntägiges Vetorecht der BAFin, wenn der Prospekt, wie derzeit schon üblich, von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurde. Aus Sicht des Kapitalmarktrechtes sei der Entwurf grundsätzlich zu begrüßen, sagte Professor Gerald Spindler von der Universität Göttingen. Die Stärkung des Vertrauens der Anleger in die Kapitalmärkte sei nur durch mehr Transparenz, Selbstregulierung und verbesserte Kontrolle der Unternehmen zu erreichen. Diesem Anspruch trage der Entwurf durchaus Rechnung.
Als "gelungen" bezeichnete der Zentrale Kreditausschuss der Deutschen Banken die zeitnahe Umsetzung der EU-Missbrauchsrechtlinie. Kritisch hingegen wird die deutliche Ausweitung der Auskunfts- und Eingriffsbefugnisse der BAFin gesehen. Es sei problematisch, wenn die BAFin in die Lage versetzt werde, über die europäischen Vorgaben hinausgehende aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Markteilnehmer zu stellen. Ein weiteres Problem stelle die Meldepflicht der Wertpapierhändler bei Manipulationsverdacht dar. Während in der EU-Richtlinie die Meldepflicht bei einem "begründetem Verdacht" vorgesehen sei, sei im Regierungsentwurf nur von einem "Verdacht" die Rede. Damit schaffe man ungleiche Wettbewerbsbedingungen zuungunsten des Standortes Deutschland. Der Verband der Auslandsbanken in Deutschland sprach sich insbesondere für die im Entwurf vorgesehene Änderung des Börsengesetzes aus. Die gegenwärtigen Regelungen stimmten mit den Realitäten am Markt nicht mehr überein. Ebenso wie der Bundesverband der Wertpapierfirmen an deutschen Börsen sprach man sich für eine Änderung der Zusammensetzung des Börsenrates aus. Dieser spiele eine wichtige Rolle und müsse daher alle am Finanzplatz vertretenen Gruppen repräsentieren.