4,9 Prozent der Väter nehmen Elternzeit in Anspruch
Berlin: (hib/BES) Die seit 2001 geltende Neuregelung der Elternzeit und die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit während der Elternzeit sind knapp einem Drittel der Eltern unbekannt. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Neuregelung der Elternzeit hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt ( 15/3400). Danach erreichten die entsprechenden Informationen die Eltern häufig erst zu einem relativ späten Zeitpunkt der Schwangerschaft oder erst nach der Geburt, wenn der Entscheidungsprozess bereits abgeschlossen sei. Die Väterbeteiligung liege in den ersten zwei Lebensjahren in Elternzeit bei 4,9 Prozent. Dies sei ein spürbarer Anstieg im Vergleich zu 1,5 Prozent vor der Novellierung. Dieser Anteil werde sich vermutlich in Zukunft erhöhen, denn Fallstudien belegten, dass Väter eher zu einem späteren Zeitpunkt die Elternzeit beanspruchen und die Neuregelung bei vielen Familien noch nicht greifen konnte. Die gestiegene Väterbeteiligung sei ein erster Schritt hin zu partnerschaftlicher Aufteilung der Familienarbeit. Letztlich sei jedoch die Einkommenssituation der Paare für die Väterbeteiligung entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Väter an der Elternzeit beteiligen, steige unter der Bedingung, dass beide Partner gleich viel verdienen oder das Einkommen der Mutter höher ist als das des Vaters. Gleichzeitig wirkten andere Faktoren unterstützend; so zum Beispiel ein hohes berufliches Engagement der Mutter, eine gleichberechtigte Partnerschaft und eine besonders positive Einstellung des Vaters zu Familie und Kindern.
Nach wie vor überwiege jedoch eine traditionelle Arbeitsteilung, bei der die Mutter die Elternzeit allein beansprucht, ihre Erwerbstätigkeit in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes vollständig unterbricht (62 Prozent) oder nach einer gewissen Zeit in Teilzeit ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt (rund 30 Prozent). Für diese traditionelle Arbeitsteilung sei vor allem die finanzielle Situation verantwortlich (40 Prozent). Die Kinderbetreuungsangebote (Kapazitäten, Kosten und Gestaltung) würden insbesondere in den alten Bundesländern bemängelt und von 34 Prozent der Eltern als Hauptgrund für die gewählte Arbeitsteilung genannt. Bei Alleinerziehenden, die knapp drei Prozent der Haushalte ausmachen, geht dem Bericht zufolge die Hälfte während der Elternzeit einer beruflichen Tätigkeit nach.
Keine verlässlichen Angaben konnte die Regierung zur Gestaltung des so genannten dritten Elternzeitjahres machen, da der Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Novelle und dem Zeitpunkt der Erhebungen für den Bericht zu kurz sei. Die Neuregelung sieht vor, dass die Eltern von der maximal dreijjährigen Elternzeit bis zu zwölf Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen können. Auch die Dauer der Inanspruchnahme der Elternzeit konnte nach Angaben der Regierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend ermittelt werden. Die Eltern würden sich in den meisten Fällen zunächst nur - wie im Gesetz gefordert - für einen Zeitraum von zwei Jahren festlegen.
Die Unternehmensseite habe sich mit dem Rechtsanspruch auf Elternzeit und auf Teilzeit während der Elternzeit arrangiert, so der Bericht weiter. Problematisch sei aus der Sicht der Unternehmer die konkrete Gestaltung der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, denn die von den Eltern gewünschte klassische Teilzeitbeschäftigung in den Vormittagsstunden könne nicht in allen Tätigkeitsbereichen umgesetzt werden. Die Unternehmen beklagten zum Teil mangelnde Flexibilität der Eltern, die allerdings auch durch die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen beeinflusst sei.