Im Bundestag notiert: Bericht zur Zusammenarbeit mit einzelnen global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des UN-Systems
Berlin: (hib/BOB) Alle vier Fraktionen des Parlaments haben die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/3458) aufgefordert, alle zwei Jahre mit dem Bericht zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen einen weiteren Bericht zur Zusammenarbeit mit einzelnen global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des UN-Systems, insbesondere der internationalen Finanzinstitutionen, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Welthandelsorganisation (WTO), vorzulegen.