Union fragt nach der Haftung für Altlastenfälle
Berlin: (hib/ALK) Im Blickpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3743) steht die Thematik, wie künftig mit Altlastenfällen auf beschädigten Böden umzugehen ist. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits im Februar 2000 entschieden, dass in solchen Fällen der Eigentümer lediglich für den Verkehrswert des Grundstückes nach der Sanierung haftet. Darüber hinausgehende Kosten müssten der Entscheidung zufolge vom Staat übernommen werden. Die Union will deshalb wissen, ob die Bundesregierung plant, die momentane Gesetzeslage dieser Rechtsprechung anzupassen. Sie fragt auch, welche Gesamtgröße die geschädigten Flächen haben und wie hoch die Zahl der davon Betroffenen ist. Darüber hinaus interessieren sich die Abgeordneten für Vorsorgemöglichkeiten zum Schutz der Böden und erkundigen sich nach Erkenntnissen über "natürliche Selbstreinigungsprozesse".