Im Bundestag notiert: Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Tadschikistan
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Tadschikistan vom 27. März 2003 ( 15/3886) vorgelegt. Durch den Vertrag werden Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert, vor allem durch die Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, die Vereinbarung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, durch Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht bei Enteignungen sowie von Rechtsweggarantie und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit.